5. Der Beschwerdeführer wehrt sich zunächst gegen die Nichtanhandnahme des Verfahrens gegen die Beschuldigten 1 und 2 wegen Widerhandlungen gegen die Baugesetzgebung. 5.1 Die Nichtanhandnahme des Verfahrens gegen die Beschuldigten 1 und 2 wegen Widerhandlungen gegen die Baugesetzgebung wird von der Vorinstanz wie folgt begründet: Dem von E.________ aufgeführten Entscheid der Baupolizeibehörde D.________ vom 30. November 2020 ist unter Ziffer C/2/d zu entnehmen, dass B.____