Schliesslich macht E.________ geltend, dass die Nichteinhaltung der Parkordnung F.________ beim Gemeindepräsidenten mehrfach reklamiert und dokumentiert worden sei. Der Gemeinderat reagiere jedoch nicht und dulde den widerrechtlichen Zustand schon die ganze Saison. Der Gemeinderat komme seiner Pflicht als Polizeiorgan der Gemeinde nicht nach. Er mache sich der Amtspflichtverletzung/des Amtsmissbrauchs strafbar sowie der Begünstigung, indem er rechtswidrige, bekannte und dokumentierte Sachverhalte bewusst zulasse, auf Anzeigen nicht reagiere und den gegen das Gesetz verstossenden Personen einen rechtswidrigen Vorteil zukommen lasse. […].