Das Zufahrts- und Parkverbot werde somit nicht eingehalten und er stelle Antrag auf Bestrafung der verantwortlichen Personen. Weiter macht E.________ in seiner Strafanzeige geltend, dass A.________ als Folge des Beschlusses BK 21 226 des Obergerichts des Kantons Bern mit einem Gegengewicht für den Traktor die Zufahrt/das im Grundbuch eingetragene Wegrecht zu den Parkplätzen westlich des Restaurants blockiert habe. Dies sei umgehend reklamiert worden. Es gebe keinen vernünftigen und nachvollziehbaren Grund, um das Gegengewicht an dieser Stelle zu deponieren als zur Schikane.