5 vember 2020 das Parkieren ausserhalb der bewilligten Parkfelder im Gebiet F.________ unter Strafandrohung im Falle der Nichtbefolgung verboten habe. B.________ halte sich nicht an diesen Entscheid, da sie Personen, unter anderem G.________, der weder zur Familie gehöre noch Betriebsmitarbeiter sei, hinter dem Stall Nr. 20d parkieren lasse. Weiter würden B.________ und A.________ Autos beim Schopf Nr. 24a parkieren lassen. Dort befinde sich kein baubewilligter Parkplatz. Die Autos würden seit Saisonbeginn täglich dort stehen und würden H.____