3 Art. 115 Abs. 1 StPO (Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 23 109 vom 11. April 2023 E. 3.2.2 mit Verweis auf BGE 145 IV 491 E. 2.3.1 mit Hinweis; vgl. ferner Urteil des Bundesgerichts 1B_197/2021 vom 12. Januar 2022 E. 2). Bauvorschriften schützen nicht immer nur öffentliche Interessen; sie können auch oder in erster Linie dem Schutz der Nachbarn dienen. Dies gilt beispielsweise für die Bestimmungen über die äusseren Abmessungen der Gebäude und die Ausnützung des Bodens.