Die Beschuldigte 3 gab am 4. Juni 2024 bekannt, dass auf die Stellungnahme vom 14. Februar 2023 verwiesen und auf eine weitergehende Stellungnahme verzichtet werde. Mit Verfügung vom 14. Juni 2024 nahm und gab die Verfahrensleitung von den erwähnten Eingaben Kenntnis und stellte fest, dass sich der Beschuldigte 1 nicht hatte vernehmen lassen. Am 9. September 2024 reichte Rechtsanwalt C.________ seine Kostennote ein.