Am 21. Mai 2024 eröffnete die Verfahrensleitung ein Beschwerdeverfahren, stellte den Parteien eine Kopie der Beschwerde zu und gab ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit Stellungnahmen vom 27. bzw. 31. Mai 2024 beantragten die Beschuldigte 2, privat verteidigt durch Rechtsanwalt C.________, und die Generalstaatsanwaltschaft die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde. Die Beschuldigte 3 gab am 4. Juni 2024 bekannt, dass auf die Stellungnahme vom 14. Februar 2023 verwiesen und auf eine weitergehende Stellungnahme verzichtet werde.