(nachfolgend: Beschuldigte 3) initiierte Strafverfahren wegen Nötigung und Widerhandlungen gegen die Baugesetzgebung (Beschuldigte 1 und 2) sowie wegen Amtsmissbrauchs und Begünstigung (Beschuldigte 3) nicht an die Hand. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 15. Mai 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: Die Verfügung vom 03.05.2024 der Staatsanwaltschaft Oberland, Akten Nummer O 22 10961, ist aufzuheben und B.________ sowie A.________ sind zu verurteilen, evtl. unbekannte Täterschaft.