So hat die Staatsanwaltschaft mit Schreiben vom 13. Mai 2024 die forensisch-psychiatrische Begutachtung des Beschuldigten in die Wege geleitet. Gemäss Stellungnahme der Staatsanwaltschaft soll das Vorabgutachten dabei innert zwei Monaten und das Vollgutachten innert vier Monaten ab Auftragserteilung vorliegen. Im Weiteren seien weitere Einvernahmen durchzuführen (parteiöffentliche Einvernahme von D.________ und der beiden Kinder des Beschwerdeführers) und der Beschwerdeführer mit den entsprechenden Ergebnissen zu konfrontieren sowie die sichergestellten elektronischen Geräte zu durchsuchen und auszuwerten.