_ zwischenzeitlich auf den 24. Mai 2024 angesetzt hat, die Strafuntersuchung noch am Anfang steht. In Anbetracht der Schwere der untersuchten Straftaten sowie des Umstands, dass der Sachverhalt noch nicht präzis abgeklärt werden konnte, erscheint es nach wie vor gerechtfertigt, die noch ausstehende parteiöffentliche Befragung von D.________ durchzuführen, ohne dass der Beschwerdeführer die Möglichkeit hat, ihre Aussagen zu beeinflussen.