Die Vorinstanz habe es unterlassen, eine vollständige und detaillierte Analyse der mit dem Beschwerdeführer verbundenen Kriterien vorzunehmen. 7.3 Die Staatsanwaltschaft bringt in ihrer Stellungnahme vom 21. Mai 2024 vor, dass die delegierten Einvernahmen der Töchter (unter Gewährung der Teilnahmerechte der Parteivertreter) auf den 24. Mai 2024 angesetzt worden seien. Die parteiöffentliche Einvernahme von D.________ werde zeitnah nach Eingang ihres noch ausstehenden schriftlichen Berichts erfolgen (vgl. Schreiben der Staatsanwaltschaft vom 7. Mai 2024). Zudem seien die übrigen Kinder des Beschuldigten zu befragen.