Er habe ihre Mutter während der Ehe geschlagen, was sie und ihre Schwester mitbekommen hätten. Sie befürchte deshalb, dass er das auch mit ihnen machen könnte, würde sie sich ihm widersetzen. Behördliche Anordnungen beeindruckten ihn nicht. Sie sehe keine andere Möglichkeit als «das Spiel mitzuspielen bis sie und ihre Schwester volljährig sind». Weiter kann dem Bericht entnommen werden, dass der Beschwerdeführer im Rahmen der Abklärung spontan und ungefragt gegenüber der KESB äusserte, dass er weder seiner Ex-Frau noch seinen Kindern etwas antue, da er sonst ins Gefängnis kommen würde (vertraulicher Abklärungsbericht vom 16. August 2021. S. 4 und 5).