Er gab an, dass er sich um seine jüngeren Schwestern, E.________ und F.________, Sorgen mache. Im Mai 2021 meldete sich wiederum D.________ bei der KESB und gab an, dass auch sie sich Sorgen um ihre Töchter mache (Selbstmeldung an die KESB von D.________ vom 4. Mai 2021). Im vertraulichen Abklärungsbericht für die Kindesschutzbehörde vom 16. August 2021 wurde weiter festgehalten, dass E.________ angegeben habe, dass sie vor dem Beschwerdeführer Angst habe. Sie gab an, dass ihre Verwandten väterlicherseits (Onkel, Cousins, Grossvater) und der Beschwerdeführer aggressive Personen seien. Er habe ihre Mutter während der Ehe geschlagen, was sie und ihre Schwester mitbekommen hätten.