Zum Vorwurf der Vergewaltigung habe er angegeben, dass er mit seinem Arbeitspensum von 100% oft zu müde gewesen sei, um mit seiner Ehefrau Geschlechtsverkehr zu haben, was verständlich und glaubhaft sei. Er habe dabei gedacht, dass er seine Frau nicht zufriedenstellen könne, weshalb er angenommen habe, dass sie sich einen anderen gesucht habe. Eine solche Aussage könne als authentisch und gelebt bezeichnet werden. In Bezug auf den Vorwurf der häuslichen Gewalt treffe es nicht zu, dass die Aussagen des Beschwerdeführers ausweichend und oberflächlich seien.