In Bezug auf den Vorwurf der Vergewaltigung/der sexuellen Handlungen zielen die Aussagen des Beschuldigten im Wesentlichen auf die Glaubhaftigkeit der Anzeigerin bzw. dreht er den Sachverhalt um. So wirft er der Anzeigerin vor, dass sie im Rahmen ihrer Arbeitsstelle einen jungen Mann sexuell genötigt habe (Protokoll Einvernahme vom 02.05.2024, Rz. 689, 932 ff.,). Weiter bringt der Beschuldigte vor, dass nicht er seine Ehefrau sexuell genötigt habe, sondern dass dies umgekehrt der Fall war (ebd., Rz. 310, 322, 351, 374).