Am 17. April 2024 habe D.________ Strafanzeige gegen den Beschwerdeführer erstattet und werfe ihm vor, er habe sie in den Jahren 2017 bis 2020 an der H.________ (Adresse) sowie im Februar 2024 an der I.________ (Adresse) mehrfach durch Gewalt und Drohung zur Duldung des Geschlechtsverkehrs genötigt. In diesem Zeitraum sei er täglich zu ihr gekommen, habe Sextabletten genommen und sie mehrmals pro Nacht vergewaltigt. Weiter habe er sie im selben Zeitraum und im April 2021 mehrfach an der H.________ (Adresse) geschlagen und getreten. Dabei habe er sie auch mit der Faust auf den Hinterkopf geschlagen.