Nachdem der Beschwerdeführer am 2. Mai 2024 vorläufig festgenommen worden war, beantragte die Staatsanwaltschaft am 3. Mai 2024 beim Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Vorinstanz/Zwangsmassnahmengericht) die Anordnung von Untersuchungshaft für drei Monate. Das Zwangsmassnahmengericht ordnete daraufhin am 4. Mai 2024 gegen den Beschwerdeführer Untersuchungshaft für die Dauer von drei Monaten bis zum 1. August 2024 an. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.