1. Die Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) unter der Verfahrensnummer BJS 24 9312 ein Strafverfahren wegen mehrfacher Vergewaltigung, wiederholten Tätlichkeiten, evtl. Gefährdung des Lebens, mehrfacher Drohung und mehrfacher Nötigung. Nachdem der Beschwerdeführer am 2. Mai 2024 vorläufig festgenommen worden war, beantragte die Staatsanwaltschaft am 3. Mai 2024 beim Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Vorinstanz/Zwangsmassnahmengericht) die Anordnung von Untersuchungshaft für drei Monate.