Es erscheint gerechtfertigt, die Aufwendungen hinsichtlich des Vorwurfs der Widerhandlung gegen das Waffengesetz mit 5% zu gewichten, da dieser gemäss den übereinstimmenden Angaben der Staatsanwaltschaft und des Beschwerdeführers angesichts der diesbezüglichen Geständigkeit des Beschwerdeführers bereits anlässlich seiner ersten Einvernahme vom 25. September 2020 keinen grossen Aufwand generiert hat. Die Vorwürfe der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der Urkundenfälschung zum Nachteil der Straf- und Zivilklägerin (betreffend die Sachverhaltskomplexe Bonuszahlung und Miete des Einfamilienhauses in G.________ (Ortschaft)) und zum Nachteil von D._____