Dieser verursachte keinen allzu grossen zeitlichen Aufwand. Betreffend die verbleibenden 35% des Gesamtaufwands, welche nicht massgeblich mit der «Kuckucksgesellschaft» I.________ AG verknüpft sind, ist der Aufwand wie folgt annähernd zu verteilen: Es erscheint gerechtfertigt, die Aufwendungen hinsichtlich des Vorwurfs der Widerhandlung gegen das Waffengesetz mit 5% zu gewichten, da dieser gemäss den übereinstimmenden Angaben der Staatsanwaltschaft und des Beschwerdeführers angesichts der diesbezüglichen Geständigkeit des Beschwerdeführers bereits anlässlich seiner ersten Einvernahme vom 25. September 2020 keinen grossen Aufwand generiert hat.