Die Bedeutung der Streitsache ist damit als hoch zu gewichten; dasselbe gilt bezüglich der sachverhaltsmässigen und rechtlichen Komplexität der Vorwürfe. Von diesen 65% ist ein Anteil von 60% auf diejenigen Sachverhaltskomplexe auszuscheiden, welche weitergeführt werden (Vorwürfe der qualifizierten ungetreuen Geschäftsführung sowie der Konkursdelikte). Ein Anteil von 5% entfällt auf den eingestellten Verfahrensteil wegen Betrugs, evtl. der Widerhandlung gegen die Covid-19- Solidarbürgschaftsverordnung sowie der Urkundenfälschung. Dieser verursachte keinen allzu grossen zeitlichen Aufwand.