9 eine einfache, sondern eine qualifizierte ungetreue Geschäftsbesorgung gemäss Art. 158 Ziff. 1 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0), d.h. ein Verbrechen mit einer Strafandrohung von einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vorgeworfen wird (vgl. den Entwurf der Anklageschrift). Auch die in diesem Zusammenhang stehenden Vorwürfe des Betrugs, der Urkundenfälschung sowie des betrügerischen Konkurses stellen Verbrechen gemäss Art. 10 Abs. 2 StGB dar. Die Bedeutung der Streitsache ist damit als hoch zu gewichten;