Damit kam im Ergebnis etwa der vergleichsweise kurzen staatsanwaltschaftlichen Einvernahme des Zeugen J.________ eine sehr hohe Gesamtgewichtung zu, was nicht gerechtfertigt erscheint. Schliesslich erweist es sich unter Berücksichtigung, dass der Sachverhalt rund um die «Kuckucksgesellschaft» I.________ AG als Hauptvorwurf anzusehen ist, auch nicht als gerechtfertigt, den Aufwand für die Fragen, welche nicht einem einzelnen Sachverhalt zugeordnet werden konnten bzw. für mehrere (sowohl eingestellte als auch nicht eingestellte) Sachverhaltskomplexe relevant waren, im gleichen Anteil auf alle sieben Sachverhaltskomplexe zu verteilen.