8 nahme des Beschwerdeführers vom 13. Oktober 2022 betreffend den Vorwurf des Betrugs, evtl. Widerhandlung gegen die Covid-19-Solidarbürschaftsverordnung, an welcher die Verteidigung anwesend war, nicht berücksichtigt. Es erschliesst sich der Beschwerdekammer zudem nicht, wie der Beschwerdeführer auf den durchschnittlichen prozentualen Verteidigungsaufwand für die eingestellten Sachverhalte von 85.6% kommt.