Diese Annahme sei falsch und willkürlich. Vorliegend handle es sich um einen ineinander verwobenen und besonders komplexen Wirtschaftssachverhalt, der bereits seit vier Jahren hängig sei. Es sei nicht möglich und würde zu Absurditäten führen, jeden einzelnen Verteidigungsaufwand den einzelnen Vorwürfen zuzuordnen. Aufgrund der Differenz von rund 60% würden die anwaltlichen Aufwendungen indes so detailliert wie möglich aufgeschlüsselt. Anhand der Einvernahmen ergebe sich ein Verteidigungsaufwand von durchschnittlich 85% für die eingestellten Sachverhalte (vgl. im Detail: S. 12 ff. der Beschwerde).