Lediglich zwei Vorwürfe seien zur Anklage gebracht worden (ungetreue Geschäftsbesorgung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz). Der Vorwurf der Widerhandlung gegen das Waffengesetz sei einfach und der Sachverhalt dazu klar. Der Beschwerdeführer habe den Vorwurf bereits in der ersten Einvernahme vom 25. September 2020 eingestanden, weshalb die Verteidigung in diesem Zusammenhang praktisch keine Aufwendungen gehabt habe.