4. 4.1 In materieller Hinsicht rügt der Beschwerdeführer, dass bei der Entschädigung und dem Rückgriff zwei verschiedene Berechnungsmethoden angewandt worden seien, was zeige, dass der Berechnung resp. Kürzung der Entschädigung durch die Staatsanwaltschaft nicht gefolgt werden könne. Der Grossteil der untersuchten Vorwürfe bzw. Sachverhalte sei mit der Teileinstellungsverfügung eingestellt worden (total fünf von sieben Sachverhalten). Lediglich zwei Vorwürfe seien zur Anklage gebracht worden (ungetreue Geschäftsbesorgung und Widerhandlung gegen das Waffengesetz).