Es ist mithin zu berücksichtigen, dass die Einstellung gemäss Ziff. 1.2 der Teileinstellungsverfügung vom 2. Mai 2024 soweit den Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung im Zusammenhang mit den Mietzahlungen sowie der Verrechnung der von der Strafund Zivilklägerin geleisteten Mietkaution mit Mietzinsforderungen und den Vorwurf der Urkundenfälschung im Zusammenhang mit dem Kündigungsschreiben vom 29. März 2020 betreffend sowie die Einstellung gemäss Ziff. 1.5 der Teileinstellungsverfügung vom 2. Mai 2024 (betrügerischer Konkurs) aufgehoben worden ist.