2 des Dispositivs des Beschlusses BK 24 191 vom 13. Dezember 2024): Die Beschwerde BK 24 192 wird insoweit gutgeheissen, als das Strafverfahren wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung im Zusammenhang mit den Mietzinszahlungen für das vom Beschuldigten und seiner Familie privat bewohnte Einfamilienhaus in G.________ (Ortschaft), wegen Urkundenfälschung im Zusammenhang mit dem Kündigungsschreiben vom 29. März 2020 sowie wegen betrügerischen Konkurses der I.________ AG zu Unrecht eingestellt wurde. Die Ziffern 1.2 und 1.5 der Verfügung der Kantonalen