6 (Rückgriff) der Teileinstellungsverfügung vom 2. Mai 2024 sowie eine diesbezügliche neue Anordnung beantragt, geht dies über den Streitgegenstand hinaus. Hierüber ist im vorliegenden Beschwerdeverfahren nicht zu befinden. 2.3 Das gegenständliche Beschwerdeverfahren BK 24 193 wurde mit verfahrensleitender Verfügung vom 5. Juni 2024 bis zum Entscheid in der Hauptsache im Beschwerdeverfahren BK 24 191+192 (Teileinstellung des Strafverfahrens / Beweis-