Es wurde festgestellt, dass das Beschwerdeverfahren BK 24 191+192 mit Beschluss vom 13. Dezember 2024 abgeschlossen wurde und der Beschluss in Rechtskraft erwachsen ist. Den Parteien wurde Gelegenheit gewährt, eine Stellungnahme zur Beschwerde einzureichen. Die Generalstaatsanwaltschaft, vertreten durch Staatsanwalt C.________, beantragte mit Eingabe vom 4. März 2025 Nachstehendes: 1. Die Beschwerde sei abzuweisen.