Er stellte folgende Rechtsbegehren: 1. In Abänderung von Dispositiv Ziffer 5 der Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern im Verfahren W 20 249 datierend vom 02.05.2024 betreffend Teileinstellung des Verfahrens sei der Verteidiger, RA B.________, mit zusätzlich CHF 33'231.20 zu entschädigen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen inkl. MWST gemäss Verfahrensausgang.