1.1-1.5 der Teileinstellungsverfügung). Weiter verfügte sie, dass dem Beschwerdeführer eine Entschädigung von total CHF 7'750.50 (inkl. Auslagen und MWST) für seine auf die Teileinstellung entfallenden Verteidigungskosten ausgerichtet wird (Ziff. 5 der Teileinstellungsverfügung). Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 13. Mai 2024 Beschwerde. Er stellte folgende Rechtsbegehren: 1.