Mit Teileinstellungsverfügung vom 2. Mai 2024 stellte sie das Verfahren gegen den Beschwerdeführer wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung zum Nachteil der F.________ AG (nachfolgend: Straf- und Zivilklägerin) betreffend die Sachverhaltskomplexe Bonuszahlung und Miete des Einfamilienhauses in G.________ (Ortschaft), wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung zum Nachteil von D.________ (nachfolgend: beschwerte Drittperson) betreffend Miete des Einfamilienhauses in G._____