Der für das Beschwerdeverfahren geltend gemachte Zeitaufwand von 24.4 Stunden ist daher überhöht. Die Entschädigung des Beschuldigten für die Aufwendungen von Rechtsanwalt B.________ im Beschwerdeverfahren (Verfassen der siebzehnseitigen Stellungnahme inkl. Studium der Einstellungsverfügung und der amtlichen Akten, Rechtsabklärungen, Kenntnisnahme vom Schriftenwechsel, Telefonate sowie abschliessende Besprechung mit dem Klienten) wird daher auf pauschal CHF 6’500.00 (inkl. Auslagen und MWST) bestimmt und vom Kanton ausgerichtet. 42 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: