Daraus wird deutlich, dass auch hinsichtlich der Beschwerde BK 24 192 keine wirkliche Auseinandersetzung mit den wesentlichen Eintretensfragen erfolgte. Die Ausführungen zum Materiellen finden schliesslich auf rund fünf Seiten Platz und beschränken sich vorwiegend auf ein pauschales Bestreiten der Argumente der Beschwerdeführerin und Verweise auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft in der angefochtenen Verfügung. Weiter gilt es zu beachten, dass auch wenn Rechtsanwalt B.________ im Rahmen der Frist gemäss Art.