38 vorgebracht (S. 41 der Beschwerde) – durch eine Kontaktaufnahme mit der Beschwerdeführerin hätten vermieden werden. 9.3.3 Nach dem Gesagten ist auch das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen betrügerischen Konkurses verfrüht eingestellt worden (Art. 319 Abs. 1 Bst. a StPO). Das Strafverfahren ist insoweit weiterzuführen, wobei seitens der Staatsanwaltschaft bzw. deren Wirtschaftsprüfer eine detaillierte Analyse der Jahresrechnung der H.________ vorzunehmen und der Beschuldigte zum Sachverhaltskomplex des Konkurses der H._