37 [18_19_4]). Aus der im Ordner «Buchhaltung 18_19» abgelegten Bilanz per 31. Dezember 2019 geht jedoch etwas Anderes hervor. Gemäss diesem Dokument wurden im (überjährigen) Geschäftsjahr keine passiven Rechnungsabgrenzungen bzw. Rückstellungen vorgenommen; die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber der Beschwerdeführerin wurden mit CHF 310’736.60 ausgewiesen (Akten W 20 249, Nebenakten, Ass.-Nr. 2012, Buchhaltung 18_19, [1-11]).