Aus der der Überschuldungsanzeige beigelegten Bilanz per 8. September 2020 ist sodann sichtbar, dass diese Rückstellungen bereits per 31. Dezember 2019 vorgenommen worden sein sollen; die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber der Beschwerdeführerin wurden mit CHF 351’742.48 ausgewiesen (zum Ganzen: Akten W 20 249, pag. 04 003 054-055). Entsprechendes kann auch den Buchhaltungsunterlagen im Ordner «Bilanz, ER, Kontenblätter 18_19» entnommen werden (Akten W 20 249, Nebenakten, Ass.-Nr.