CHF 882’509.15 (Bilanzverlust von CHF 4’964’308.08 abzüglich Verlustvortrag von CHF 4’081’798.93) betrug. Sowohl aus der Bilanz zu Fortsetzungs- als auch zu Veräusserungszwecken sind per 8. September 2020 kurzfristige Verbindlichkeiten gegenüber der Beschwerdeführerin von CHF 575’628.08 sowie passive Rechnungsabgrenzungen bzw. Rückstellungen für laufende Prozesse von CHF 4’446’694.59 ersichtlich. Aus der der Überschuldungsanzeige beigelegten Bilanz per 8. September 2020 ist sodann sichtbar, dass diese Rückstellungen bereits per 31. Dezember 2019 vorgenommen worden sein sollen;