36 bestanden habe. Gleichzeitig führt sie jedoch aus, dass die H.________ aufgrund der als Prozessrückstellungen verbuchten Forderungen der Beschwerdeführerin von insgesamt rund CHF 4.4 Mio. (Anmerkung der Kammer: CHF 4’446’694.59) bereits per 31. Dezember 2019 «massiv überschuldet und konkursgefährdet» gewesen sei. Der Staatsanwaltschaft und dem Beschuldigten ist zuzustimmen, dass diese Argumentation widersprüchlich erscheint.