9. 9.1 Mit Strafanzeige vom 21. April 2022 wird dem Beschuldigten zusammengefasst vorgeworfen, Forderungen gemäss Art. 163 StGB vorgetäuscht und den Konkurs der H.________ in betrügerischer Absicht herbeigeführt zu haben. Es ergebe keinen Sinn, wenn zum einen aufgrund von Rückstellungen für laufende Prozesse im Umfang von CHF 4’446’694.59 die Bilanz deponiert werde, womit die Forderungen der Beschwerdeführerin implizit anerkannt worden seien, und andererseits eine Kollokationsklage erhoben werde, wonach Forderungen nur im Umfang von CHF 575’638.08 zuzulassen seien (vgl. namentlich Akten W 20 249, pag. 04 003 030).