34 ein Vermögensschaden zum Nachteil der Beschwerdeführerin entgegen der Staatsanwaltschaft (vgl. dazu auch die Ausführungen in der Anklageschrift im Strafverfahren W 20 754 gegen E.________ [Akten W 20 754, pag. 15 001 012, Fn. 44]) nicht von Vornherein verneint werden. Vielmehr wird abzuklären sein, ob die Beschwerdeführerin für die Überführung des Kontokorrents – und damit auch der Schulden des Beschuldigten gegenüber der Beschwerdeführerin – auf die H.______