2002, Abschlussordner 2017, Bilanz per 31.12.2017 sowie Kontoblatt «1160 KK A.________»). Auch dieser Betrag wurde wiederum ins neue Geschäftsjahr 2018 übernommen (Akten W 20 249, Nebenakten, Ass.-Nr. 2003, Buchhaltung 2018, Kontoblatt «1160 KK A.________»). Am 18. September 2018 wurde die Kontokorrentforderung der Beschwerdeführerin gegenüber dem Beschuldigten um den Betrag von CHF 338’000.00 mit dem Vermerk «Zahlung an A.________» erhöht. Dabei dürfte es sich um einen Vorausbezug der oben thematisierten Bonuszahlung (E. IV.7) handeln (Akten W 20 249, Nebenakten, Ass.-Nr. 2003, Buchhaltung 2018, Kontoblatt «1160 KK A.__