Auch dieser Betrag wurde im Kontokorrent des Beschuldigten als Forderung der Gesellschaft gegenüber dem Beschuldigten eingebucht (Akten W 20 249, Nebenakten, Ass.-Nr. 2002, Abschlussordner 2017, Kontoblätter «1020 Raiffeisen Bank 73885.03 CHF» und «1160 KK A.________»). Per 31. Dezember 2017 verfügte die Beschwerdeführerin inklusive der vorgeschossenen vier Mietzinszahlungen über Forderungen in der Höhe von CHF 29’004.51 gegenüber dem Beschuldigten (Akten W 20 249, Nebenakten, Ass.-Nr. 2002, Abschlussordner 2017, Bilanz per 31.12.2017 sowie Kontoblatt «1160 KK A.