angeblich nichts von diesem Mietverhältnis gewusst haben soll, ist hingegen kaum vorstellbar. Selbst wenn ihm nicht bekannt gewesen sein sollte, dass die C.________ die förmliche Mieterin der Liegenschaft war, würde sich nichts am Umstand ändern, dass die Mieten nicht mit Mitteln der C.________ beglichen wurden, weshalb in diesem Zusammenhang bei der C.________ kein Vermögensschaden ausgemacht werden kann.