15 004 057-060). 8.2 Wie der angefochtenen Verfügung entnommen werden kann, edierte die Staatsanwaltschaft zwecks Überprüfung dieses Vorwurfs am 27. Juli 2020 bei der X.________ (nachfolgend: Vermieterin) das Original des Mietvertrages vom 11. Dezember 2015, das Original des Kündigungsschreibens der Beschwerdeführerin vom 29. März 2020 sowie sämtliche auf Papier oder elektronisch vorhandenen weiteren Unterlagen und Daten zu diesem Mietverhältnis (Akten W 20 249, Nebenakten, Ass.- Nr. 3000-3002). 8.3