8. 8.1 Gemäss den Ausführungen der Beschwerdeführerin in den Ergänzungen zur Strafanzeige vom 28. Mai 2020 und 17. Juni 2020 sowie in der Eingabe vom 16. April 2024 wirft sie dem Beschuldigten auch bezüglich des Sachverhaltskomplexes der Miete des I.________ ungetreue Geschäftsbesorgung und Urkundenfälschung zu ihrem Nachteil vor. Konkret soll der Beschuldigte im Namen der Beschwerdeführerin einen Mietvertrag über das I.________ abgeschlossen haben, welches er in der Folge auf Kosten der Beschwerdeführerin privat bewohnt haben soll.