2003, Buchhaltung 2018, Register T «Personalaufwand»]. Dies ist alles unschwer der Buchhaltung zu entnehmen, insofern wurde seitens A.________ nichts verheimlicht. Die Buchhaltung hätten die anderen beiden Verwaltungsräte, E.________ bzw. F.________, jederzeit konsultieren können, respektive hätten sie, bei seriöser Wahrnehmung ihrer Pflichten als Verwaltungsräte, in regelmässigen Abständen konsultieren müssen [W 20 754, Anklageschrift gegen E.________, Ziff. 1.1.1]. In ihrer Strafanzeige vom 10.03.2020 – und damit rund 1 Jahr und 7 Monate nach Auszahlung des Bonus – wollten die Brüder S.________ nichts mehr von diesem Bonus wissen. Dies entgegen den