22 Die fragliche Bonuszahlung war auch Gegenstand eines Zivilverfahrens vor dem Regionalgericht Burgdorf (CIV 21 1296 [siehe Aktenbeizug vom 06.07 2023, pag. 07 140 001 ff.], Herausgabe Bonus) bzw. Obergericht (ZK 23 313 [siehe pag. 15 004 139-153]). Die Einstellung wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung bezieht sich lediglich auf den Sachverhalt der Bonuszahlung, nicht jedoch bezüglich der Gründung der H.________ bzw. der Übertragung der Betriebstätigkeit der C.________ auf dieselbe. Hinsichtlich Letzterem wird Anklage gegen A.________ erhoben [Anklageschrift gegen A.